Für die Beglaubigung einer Unterschrift bemisst sich die Höhe der Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes auf den sich die Tätigkeit bezieht. Die genauen Tarife sind im Notariatstarifgesetz festgelegt.
Bringen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Eine beglaubigte Kopie kostet € 5,- pro Seite.
Grundsätzlich können sich die Erben zur Abwicklung der Erbschaft einen Notar auswählen. Falls keine Auswahl erfolgt, weist das Gericht nach einer bestimmten Ordnung, die Abwicklung der Verlassenschaft einem Notar als Gerichtskommissär zu.